Bei der MPU geht es nicht, wie bei der Fahrprüfung, um die Überprüfung Ihres Könnens oder Wissens, es geht um ihre charakterliche Eignung. Wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt hat, wird oft die MPU angeordnet.
Zur MPU (Medizinisch- Psychologische Untersuchung), müssen folgende Personen, die Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung geweckt haben:
- die alkoholisiert, unter Drogen oder Medikamenteneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben
- wer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist
- wer eine Straftat begangen hat die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht
- wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential besteht
- wer mehr als 8 Punkte im Verkehrszentralregister hat