E-Mails ohne Pflichtangaben: Vorsicht, Abmahnfalle!
Wer in geschäftlichen E-Mails Pflichtangaben wie den vollständigen Firmennamen, die Rechtsform, den Unternehmenssitz, Geschäftsführer, Registernummer und –gericht usw. vergisst, für den kann es teuer werden. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Pflichtangaben nicht nur in Briefen, sondern auch in E-Mails angegeben werden müssen. Wer sich daran nicht hält, riskiert eine teure Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs, in bestimmten Fällen sogar Zwangsgelder des Registergerichts in Höhe bis zu 5.000 Euro. Außerdem besteht das Risiko, dass Verträge angefechtet werden und der Absender als Geschäftsführer einer GmbH uneingeschränkt haftet. Höchste Zeit also, sich eine E-Mail-Signatur zuzulegen bzw. diese zu überarbeiten.
Beispiel für eine GmbH
Anzugeben sind (in der Form, in welcher diese Angaben auch im Handelsregister erscheinen):
– Firma
– Rechtsform (z. B. „GmbH“)
– Sitz der Gesellschaft
– Registergericht (z. B. Amtsgericht Oldenburg)
– Nummer der Registereintragung (z. B. „HRB 3365“)
– Vor- und Zunamen aller Geschäftsführer
So könnte die Signatur aussehen:
(Firmenlogo)
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Musterfirma GmbH
Beispielstraße 2
63256 Musterstadt
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Sitz: Musterstadt
Registergericht Musterstadt
HRB 51912
Geschäftsführer:
Melanie Musterfrau
Dr. Franz Mustermann
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Telefon 01214| 62 25 52 23
office@musterfirma.de
www.musterfirma.de
Anmerkung:
Die Einbindung dieses Beispiel geschieht auf eigenes Risiko,
eine Haftung kann von uns nicht übernommen werden.